Toblerone
Freitag, 18. Juli 2003

Nur mal zur Klarstellung

Seit 1. Mai 2001 gilt in Österreich eine neue Fahrradverordnung wegen der man nun, nach Ablauf einer Schonfrist von zwei Jahren (genauer: seit 1. Juli 2003) genötigt ist, seinem Fahrrad mit allerlei Schnickschnack angeblich zu mehr Verkehrssicherheit zu verhelfen.

Mal davon abgesehen, dass Fahrradfahren schon bei Tag ein nicht gerade risikoloses Unterfangen darstellt, was z.b. in Wien zu einem guten Teil an der recht geringen Nervenstärke der Autofahrer liegt (aber auch an einer unverhohlenen Arroganz, wo sonst entblödet sich eine Kinderradiotante nicht, ihre automotorisierende Faulheit mit der Rücksichtslosigkeit der Fahrradfahrer zu entschuldigen?).

Aber egal, zurück zum Gesetz. Ich hab nämlich so viel falsches oder uneindeutiges darüber gehört, dass ich jetzt mal versuche klarzustellen, wieviel Geld ein ambitionierter Polizist mit meinem Fahrrad noch einsacken könnte.

14 Euro gibt's auf jeden Fall mal für fehlende Rückstrahler (Ziff. 7) an den Pedalen. Das war's dann aber auch schon, denn:

Laut Gesetzes-Text darf ich bei Tag meine abnehmbaren Lichter z.B. in der Tasche oder auch zu Hause lassen (Abs. 4).

Mein Rückstrahler sind zwar nicht gelb, aber sie fallen unter die Rubrik der anderen rückstrahlenden Einrichtungen, die in der Wirkung den zuvor genannten entsprechen (Ziff. 8).

Ich brauch keine Reifen, deren Seitenwände ringförmig zusammenhängend weiß oder gelb rückstrahlend sind, weil ich die o.g .Rückstrahler verwende (Ziff. 8, man beachte das "oder").

Wenn ich jetzt noch reflektierende Turnschuhe oder leuchtende Gamaschen oder was ähnliches trüge, sollte mir das dann eigenltich gar die eingangs veranschlagten 14 Euro ersparen, denn auch die Rückstrahler an den Pedalen können durch gleichwertige Einrichtungen ersetzt werden (Ziff. 7).

Und schließlich müsste ich bei Tag nicht einmal die beiden Rückstrahler am Rad montiert haben, denn in Ziff. 5 und 6 steht ausdrücklich, dass beide jeweils mit dem Scheinwerfer verbunden sein dürfen. Wenn ich also die Lichter bei Tag nicht mitführen muss, und die Rückstrahler sind damit verbunden, sollte das ja wohl auch kein Problem sein.

Viel Spass beim Argumentieren mit der Exekutive.

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